Herr Thomas Weingärtner
AGB
Stornierungsbedingungen für Rundreisen Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung (Stornierung). Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nicht – antritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in der Tabelle unterhalb unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe Tabelle) ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
Von den Pauschalisierten Rücktrittsgebühren oben ausgenommen sind folgende Hotels und Dschunken im Mekongdelta: * Pilgrimage Village, Hue * Boutique Hoian Hotel, Hoian * Cham Villas, Mui Ne * Sun Sea Resort, Mui Ne * Mekong Eyes Dschunke * Dragon Eyes Dschunke
ab dem 15. Tag vor Check In: 100 % Stornierungsgebühren
Wir behalten uns vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Sie haben das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, wodurch die vorstehenden Bedingungen unberührt bleiben. |